Rückforderung der Mehrwertsteuer in Tschechien

Für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz

Wir fordern für Sie  kostengünstig  die Mehrwertsteuer in TSCHECHIEN zurück

Für die MWST-Rückerstattung gelten folgende Anforderungen/Bestimmungen:

  • Der Gesuchsteller muss in der Schweiz MWST-pflichtig sein
  • Der Gesuchsteller muss einen Steuervertreter (ALMEX Export Services) ernennen
  • Der Antrag auf Erstattung ist spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen, in dem die Leistungen bezogen wurden (die Frist bei den tschechischen Behörden ist der 30. Juni)
  • Die zugehörigen Belege (Rechnungen) sind im Original einzureichen
  • Der Mindestbetrag beträgt CZK 2'000 pro Kalenderjahr oder CZK 14'000 pro Monat/Quartal/Semester (rückzahlbare Steuern)
  • Es können mehrere Anträge pro Kalenderjahr gestellt werden
Keine MWST-Vergütung auf:
  • Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung
  • Telefongebühren
  • Taxi
  • Treibstoff
Vorgehen
  • kontaktieren Sie uns, um die Kosten abzuklären
  • wir kümmern uns um den Antrag auf Vergütung der Mehrwertsteuer, für den folgende Unterlagen von Ihnen benötigt werden:
  • Bestätigung der Eintragung als MWST-pflichtige Person von der eidg. Steuerverwaltung ESTV und
  • Originalrechnungen (nach Auszahlung der Rückerstattung erhalten Sie diese wieder zurück)
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