Rückforderung der Schweizer Mehrwertsteuer
Für Unternehmen mit Sitz im Ausland
Wir fordern für Sie kostengünstig die Schweizer Mehrwertsteuer zurück
Für die MWST-Rückerstattung gelten folgende Anforderungen/Bestimmungen:
- Der Gesuchsteller muss Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland haben sowie seine dortige Unternehmereigenschaft nachweisen können
- Bezogene Leistungen müssen der Erzielung von Umsätzen dienen, die in der Schweiz der MWST unterliegen würden
- Der Gesuchsteller muss einen Steuervertreter (ALMEX Export Services) mit Geschäftssitz in der Schweiz ernennen
- Der Antrag auf Erstattung ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen, in dem die Leistungen bezogen wurden (die Frist bei den Schweizer Behörden ist der 30. Juni)
- Die zugehörigen Belege (Rechnungen) sind im Original einzureichen
- Der Mindestbetrag pro Kalenderjahr beträgt CHF 500 (rückzahlbare Steuern)
- Nur ein Antrag pro Kalenderjahr kann gestellt werden
- Der Antrag kann erst ab 1. Januar des Folgejahres eingereicht werden
- kontaktieren Sie uns, um die Kosten abzuklären
- ergänzen Sie den beiliegenden Antrag (Antrag auf Vergütung der Mehrwertsteuer) und schicken Sie es uns zusammen mit
- Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde (Unternehmereigenschaft) und
- Originalrechnungen (nach Auszahlung der Rückerstattung erhalten Sie diese wieder zurück)
- wir kümmern uns um den Rest
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